Maschinensicherheit in Lippstadt – Risikobeurteilung & CE-Kennzeichnung
Rechtssichere Maschinenbewertung nach Maschinenverordnung EU 2023/1230 – von der Planung bis zur CE-Kennzeichnung.
✓ Praxisnah
✓ Pragmatisch
✓ Rechtssicher
Maschinensicherheit – er Risikobeurteilung bis zur CE-Kennzeichnung
Maschinen müssen sicher sein – für Menschen, Prozesse und Behörden. Als unabhängiges Ingenieurbüro begleitet Eger Consult Unternehmen aus Lippstadt, NRW und bundesweit bei allen Fragen der Maschinensicherheit – von der ersten Risikobeurteilung bis zur abgeschlossenen CE-Kennzeichnung nach Maschinenverordnung EU 2023/1230.

Was umfasst unsere Betreuung in der Maschinensicherheit?
Wir decken alle relevanten Leistungsbereiche rund um sichere Maschinen und Anlagen ab:
| Leistung | Grundlage |
|---|---|
| Risikobeurteilungen für Maschinen und Anlagen | Maschinenverordnung EU 2023/1230 |
| Erstellung vollständiger CE-Dokumentationen | Maschinenverordnung EU 2023/1230 |
| Festlegung von Schutzmaßnahmen gegen mechanische und andere Gefährdungen | EN ISO 12100 |
| Erstellung und Überarbeitung von Betriebsanleitungen | Maschinenverordnung EU 2023/1230 |
| Sicherheitstechnische Bewertung von Maschinen, Anlagen und Steuerungen | BetrSichV |
| Beurteilung bei Umrüstung, Änderung oder Zusammenstellung von Maschinen | BetrSichV |
| Prüfung der Einhaltung von Sicherheitsvorgaben | BetrSichV, §14 BetrSichV |
| Technische Bewertung nach §14 BetrSichV | BetrSichV |
| Seminare, Schulungen und Workshops zur Maschinensicherheit | – |
Wann ist eine Risikobeurteilung nach Maschinenverordnung Pflicht?
Eine Risikobeurteilung ist in folgenden Situationen gesetzlich vorgeschrieben:
- Bei der Neubeschaffung von Maschinen und Anlagen
- Bei Umrüstung oder Änderung bestehender Maschinen
- Bei der Zusammenstellung mehrerer Maschinen zu einer Gesamtanlage
- Bei Änderungen am Verwendungszweck einer Maschine
- Bei der Eigenherstellung von Maschinen oder Anlagen
Ohne eine rechtssichere Risikobeurteilung riskieren Sie nicht nur Bußgelder – sondern im Schadensfall auch die persönliche Haftung als Betreiber oder Hersteller.
Was ist die Maschinenverordnung EU 2023/1230?
Die Maschinenverordnung EU 2023/1230 ersetzt seit 2023 schrittweise die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für Maschinen und Anlagen fest, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Wichtige Neuerungen betreffen unter anderem:
- Erweiterte Anforderungen an KI-gestützte Maschinensteuerungen
- Strengere Vorgaben zur Cybersicherheit von Maschinen
- Aktualisierte Anforderungen an technische Dokumentation und Betriebsanleitungen
Wir halten uns kontinuierlich auf dem neuesten Stand – damit Sie es nicht müssen.
Typische Fragen rund um CE
Wesentliche Änderung
- Wir haben unsere Maschine umgebaut - Behält die bestehende CE ihre Gültigkeit?
Gesamtheit von Maschinen
- Wir haben mehrere Maschinen miteinander verbunden - Brauchen wir eine neue CE oder reichen die einzelnen Konformitätserklärungen aus?
Import von Maschinen
- Wir haben eine Maschine aus China gekauft - dürfen wir die Maschine rechtssicher in Betrieb nehmen?
Wenn Sie diese oder ähnliche Fragen haben und eine Antwort hierzu benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Für welche Unternehmen ist unsere Beratung geeignet?
Wir unterstützen sowohl Hersteller als auch Betreiber von Maschinen und Anlagen:
- Maschinenhersteller: Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation
- Maschinenbetreiber: Betreiberpflichten nach BetrSichV, Prüfung und Bewertung bestehender Anlagen
- Branchen: Metallverarbeitung, Kunststoffverarbeitung, Nahrungsmittelindustrie, Maschinen- und Anlagenbau
Jetzt Maschinensicherheit rechtssicher umsetzen
Vermeiden Sie Haftungsrisiken und schützen Sie Ihre Mitarbeiter. Eger Consult begleitet Sie von der ersten Bewertung bis zur abgeschlossenen CE-Kennzeichnung – kompetent, unabhängig und praxisnah.
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