Arbeitssicherheit in Lippstadt – Externe Fachkraft für Ihren Betrieb
Rechtssichere Umsetzung nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 2 – persönlich, praxisnah und zuverlässig.
✓ Pflichterfüllung für alle Betriebe
✓ Seit 2001
✓ Bundesweit im Einsatz
Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb – rechtssicher und praxisnah
Arbeitssicherheit ist gesetzliche Pflicht – für jeden Betrieb, unabhängig von Größe oder Branche. Eger Consult unterstützt Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der vollständigen und rechtssicheren Umsetzung aller Maßnahmen nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 2. Wir arbeiten pragmatisch, effizient und immer mit Blick auf Ihre betriebliche Realität.

Was umfasst unsere Betreuung in der Arbeitssicherheit?
Wir übernehmen alle sicherheitsrelevanten Aufgaben – von der Analyse bis zur Umsetzung:
| Leistung | Grundlage |
|---|---|
| Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit | ASiG, DGUV Vorschrift 2 |
| Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen | ArbSchG, BetrSichV |
| Beurteilung zum Umgang mit Gefahrstoffen | GefStoffV |
| Beratung zum sicheren Betrieb von Maschinen & Geräten | BetrSichV |
| Erstellung von Betriebsanweisungen | ArbSchG, GefStoffV |
| Durchführung von Messungen (Lärm, Licht, Klima, Gefahrstoffe, EM-Felder) | ArbStättV, GefStoffV, EMFV |
| Beratung zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA) | PSA-BV |
| Unterweisungen und Schulungen des Personals | ArbSchG |
| Unterstützung bei der Organisation des Brandschutzes | ArbStättV |
| Prüfung von Arbeitsmitteln | BetrSichV |
Warum braucht Ihr Betrieb eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen – entweder intern oder extern. Eine externe Lösung bietet dabei entscheidende Vorteile:
- Kosteneffizienz: Kein festes Anstellungsverhältnis, flexible Betreuungsmodelle
- Aktuelle Normenkenntnis: Wir bilden uns kontinuierlich fort – je Mitarbeiter 1–5 Fortbildungen pro Jahr
- Unabhängigkeit: Neutrale Bewertung ohne betriebsinterne Interessenkonflikte
- Flexibilität: Einsatz vor Ort in Lippstadt, NRW und bundesweit
Für welche Branchen ist unsere Arbeitssicherheitsbetreuung geeignet?
Wir betreuen Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen – mit besonderem Schwerpunkt auf:
- Holz-, Kunststoff- und Metallverarbeitung
- Nahrungsmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Baugewerbe und Handwerk
- Chemie, Elektro- und Gerätebau
- Handel und Logistik
Typische Fragen rund um Arbeitssicherheit
- Muss ich die Gefährdungsbeurteilung selber erstellen und ab wann ist die Erstellung Pflicht?
- Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
- Muss ich für jede einzelne Maschine eine Gefährdungsbeurteilung schreiben?
- Wann ist ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zwingend erforderlich und wann nicht?
- Was muss ich bei der Lagerung von Gefahrstoffen beachten?
- Brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?
- Wieviele Sicherheitsbeauftragte sind für meinen Betrieb vorzusehen?
- Wie kann ich die Unfallzahlen in meinem Betrieb senken?
Wenn Sie diese oder ähnliche Fragen haben und eine Antwort hierzu benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
- Erstgespräch – kostenlos und unverbindlich, Analyse Ihres Bedarfs
- Angebot – maßgeschneidert, transparent und fair
- Betreuung – regelmäßige Begehungen, Beratung und Dokumentation
- Schulung – Unterweisungen und Schulungen für Ihr Team
- Nachbetreuung – wir bleiben erreichbar und reagieren schnell
Jetzt Arbeitssicherheit rechtssicher umsetzen
Warten Sie nicht auf die nächste Betriebsprüfung. Mit Eger Consult als externer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite – und Ihre Mitarbeiter auch.
Rufen Sie uns an:
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info@eger-consult.com
Wir melden uns schnell zurück – persönlich und unkompliziert.
