Explosionsschutz in Lippstadt – ATEX-Beratung & Explosionsschutzdokumente

Gesetzeskonforme Explosionsschutzkonzepte nach ATEX –
von der Zoneneinteilung bis zum fertigen Explosionsschutzdokument.

✓ Praxisnah

✓ Pragmatisch

✓ Rechtssicher

Explosionsschutz – Pflicht dort, wo brennbare Stoffe verarbeitet werden

Wo brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube auftreten können, ist Explosionsschutz keine Option – sondern gesetzliche Pflicht. Als unabhängiges Ingenieurbüro unterstützt Eger Consult Unternehmen aus Lippstadt, NRW und bundesweit bei der systematischen Umsetzung aller Anforderungen nach ATEX – von der Zündquellenanalyse bis zum Explosionsschutzdokument.

Ein Feuerwehrmann auf einer Drehleiter spritzt Wasser auf einen riesigen, hellorangefarbenen Feuerball, der in den dunklen Himmel aufsteigt.

Was umfasst unsere Betreuung im Explosionsschutz?

Wir decken alle relevanten Leistungsbereiche rund um den betrieblichen Explosionsschutz ab:

Leistung Grundlage
Erstellung von Explosionsschutzgutachten und -konzepten ATEX 153 (1999/92/EG)
Anfertigung von Explosionsschutzdokumenten §6 GefStoffV
Zoneneinteilung und Maßnahmenplanung Anhang I GefStoffV
Bewertung von Zündquellen und technischen Maßnahmen RL 2014/34/EU, EN IEC 60079-0, EN ISO 80079-36
Überprüfung bestehender Schutzkonzepte BetrSichV
Gefährdungsbeurteilung explosionsgefährdeter Bereiche GefStoffV
Berechnung von Explosionsdruckentlastung EN 14491, EN 14797
Unterstützung bei Behördenterminen
Prüfung von Anlagen und Arbeitsplätzen mit Explosionsgefahren §15 und §16 BetrSichV
Seminare, Schulungen und Workshops zum Explosionsschutz ATEX

Wann ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?

Ein Explosionsschutzdokument ist gesetzlich vorgeschrieben, gesetzlich vorgeschrieben, wenn es bei Tätigkeiten mit Stoffen oder Erzeugnissen zu Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische kommen kann (§6 GefStoffV). Das betrifft unter anderem:

  • Betriebe mit brennbaren Stäuben (z.B. Holz-, Kunststoff- oder Metallverarbeitung, Nahrungsmittel- oder Getreideverarbeitung)
  • Betriebe mit brennbaren Gasen oder Dämpfen (z.B. Lackierung, Chemie)
  • Betriebe mit brennbaren Flüssigkeiten (z.B. Lösemittel, Kraftstoffe)


Ohne rechtssicheres Explosionsschutzdokumentriskieren Sie im Schadensfall Bußgelder oder Probleme mit der Versicherung.

Was ist die ATEX-Richtlinie?

ATEX steht für ATmosphères EXplosibles und bezeichnet zwei EU-Richtlinien zum Explosionsschutz:

  • ATEX 153 (1999/92/EG): Mindestvorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern in explosionsgefährdeten Bereichen
  • ATEX 114 (2014/34/EU): Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen


Die Richtlinien sind in Deutschland für Hersteller über die Explosionsschutzprodukteverordnung bzw. für Betreiber über die GefStoffV und die BetrSichV in nationales Recht umgesetzt. Wir kennen die aktuellen Anforderungen – und setzen sie praxisnah für Sie um.

Typische Fragen rund um den Explosionsschutz

Explosionsschutzdokument

  • Brauche ich ein Explosionsschutzdokument?
  • Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen?
  • Was hat Cybersicherheit mit dem Explosionsschutz zu tun?

Altanlagen

  • Dürfen wir unsere alten Anlagen oder Geräte weiter betreiben?

Prüfung Explosionsschutz

  • Muss jede Anlage geprüft werden?
  • Kann ich Prüfungen auch selber durchführen?


Wenn Sie diese oder ähnliche Fragen haben und eine Antwort hierzu benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Für welche Branchen ist unsere Explosionsschutzberatung besonders relevant?

Explosionsschutz ist branchenübergreifend Pflicht – besonders häufig betreuen wir Unternehmen aus:

  • Holzverarbeitung – brennbare Holzstäube
  • Kunststoffverarbeitung – brennbare Kunststoffstäube und Lösemittel
  • Metallverarbeitung – brennbare Metallstäube (z.B. Aluminium, Magnesium)
  • Nahrungsmittelindustrie – organische Stäube (z.B. Mehl, Zucker, Gewürze)
  • Chemie und Lackindustrie – brennbare Gase, Dämpfe und Flüssigkeiten
  • Maschinen- und Anlagenbau – Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Jetzt Explosionsschutz rechtssicher umsetzen

Erkennen Sie Risiken, bevor sie zum Problem werden. Eger Consult begleitet Sie von der ersten Gefährdungsbeurteilung bis zum vollständigen Explosionsschutzkonzept – kompetent, unabhängig und praxisnah.

Rufen Sie uns an: +49 2941 8287601
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Wir melden uns schnell zurück – persönlich und unkompliziert.