Explosionsschutz in Lippstadt – ATEX-Beratung & Explosionsschutzdokumente
Gesetzeskonforme Explosionsschutzkonzepte nach ATEX –
von der Zoneneinteilung bis zum fertigen Explosionsschutzdokument.
✓ Praxisnah
✓ Pragmatisch
✓ Rechtssicher
Explosionsschutz – Pflicht dort, wo brennbare Stoffe verarbeitet werden
Wo brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube auftreten können, ist Explosionsschutz keine Option – sondern gesetzliche Pflicht. Als unabhängiges Ingenieurbüro unterstützt Eger Consult Unternehmen aus Lippstadt, NRW und bundesweit bei der systematischen Umsetzung aller Anforderungen nach ATEX – von der Zündquellenanalyse bis zum Explosionsschutzdokument.

Was umfasst unsere Betreuung im Explosionsschutz?
Wir decken alle relevanten Leistungsbereiche rund um den betrieblichen Explosionsschutz ab:
| Leistung | Grundlage |
|---|---|
| Erstellung von Explosionsschutzgutachten und -konzepten | ATEX 153 (1999/92/EG) |
| Anfertigung von Explosionsschutzdokumenten | §6 GefStoffV |
| Zoneneinteilung und Maßnahmenplanung | Anhang I GefStoffV |
| Bewertung von Zündquellen und technischen Maßnahmen | RL 2014/34/EU, EN IEC 60079-0, EN ISO 80079-36 |
| Überprüfung bestehender Schutzkonzepte | BetrSichV |
| Gefährdungsbeurteilung explosionsgefährdeter Bereiche | GefStoffV |
| Berechnung von Explosionsdruckentlastung | EN 14491, EN 14797 |
| Unterstützung bei Behördenterminen | – |
| Prüfung von Anlagen und Arbeitsplätzen mit Explosionsgefahren | §15 und §16 BetrSichV |
| Seminare, Schulungen und Workshops zum Explosionsschutz | ATEX |
Wann ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?
Ein Explosionsschutzdokument ist gesetzlich vorgeschrieben, gesetzlich vorgeschrieben, wenn es bei Tätigkeiten mit Stoffen oder Erzeugnissen zu Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische kommen kann (§6 GefStoffV). Das betrifft unter anderem:
- Betriebe mit brennbaren Stäuben (z.B. Holz-, Kunststoff- oder Metallverarbeitung, Nahrungsmittel- oder Getreideverarbeitung)
- Betriebe mit brennbaren Gasen oder Dämpfen (z.B. Lackierung, Chemie)
- Betriebe mit brennbaren Flüssigkeiten (z.B. Lösemittel, Kraftstoffe)
Ohne rechtssicheres Explosionsschutzdokumentriskieren Sie im Schadensfall Bußgelder oder Probleme mit der Versicherung.
Was ist die ATEX-Richtlinie?
ATEX steht für ATmosphères EXplosibles und bezeichnet zwei EU-Richtlinien zum Explosionsschutz:
- ATEX 153 (1999/92/EG): Mindestvorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern in explosionsgefährdeten Bereichen
- ATEX 114 (2014/34/EU): Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen
Die Richtlinien sind in Deutschland für Hersteller über die Explosionsschutzprodukteverordnung bzw. für Betreiber über die GefStoffV und die BetrSichV in nationales Recht umgesetzt. Wir kennen die aktuellen Anforderungen – und setzen sie praxisnah für Sie um.
Typische Fragen rund um den Explosionsschutz
Explosionsschutzdokument
- Brauche ich ein Explosionsschutzdokument?
- Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen?
- Was hat Cybersicherheit mit dem Explosionsschutz zu tun?
Altanlagen
- Dürfen wir unsere alten Anlagen oder Geräte weiter betreiben?
Prüfung Explosionsschutz
- Muss jede Anlage geprüft werden?
- Kann ich Prüfungen auch selber durchführen?
Wenn Sie diese oder ähnliche Fragen haben und eine Antwort hierzu benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Für welche Branchen ist unsere Explosionsschutzberatung besonders relevant?
Explosionsschutz ist branchenübergreifend Pflicht – besonders häufig betreuen wir Unternehmen aus:
- Holzverarbeitung – brennbare Holzstäube
- Kunststoffverarbeitung – brennbare Kunststoffstäube und Lösemittel
- Metallverarbeitung – brennbare Metallstäube (z.B. Aluminium, Magnesium)
- Nahrungsmittelindustrie – organische Stäube (z.B. Mehl, Zucker, Gewürze)
- Chemie und Lackindustrie – brennbare Gase, Dämpfe und Flüssigkeiten
- Maschinen- und Anlagenbau – Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Jetzt Explosionsschutz rechtssicher umsetzen
Erkennen Sie Risiken, bevor sie zum Problem werden. Eger Consult begleitet Sie von der ersten Gefährdungsbeurteilung bis zum vollständigen Explosionsschutzkonzept – kompetent, unabhängig und praxisnah.
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