
Sie betreiben Anlagen, in denen explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann? Dann benötigen Sie dafür ein Explosionsschutzdokument nach §6 der Betriebssicherheitsverordnung. Sie können sich zeitraubend dafür zahllose Beispiele im Internet suchen, die dennoch nicht zu Ihren Anlagen passen – oder Sie überlassen es uns, das Dokument rechtssicher und ohne kostspielige Folgen für Ihren Betrieb zu formulieren.
Ist bei der Konzeption von Anlagen mit explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen, müssen die Maßnahmen auf das zu erwartende Risiko abgestimmt werden – sowohl bei elektrischen als auch bei nichtelektrischen Bauteilen. Sichern Sie sich ab und lassen Sie sich von uns beraten und ein Explosionsschutzgutachten erstellen, mit dem Sie vor Ihren Kunden eine qualitativ hochwertige Expertise vorweisen und bei schwierigen Verhandlungen eine sichere Position einnehmen können.
Wir berechnen die erforderlichen Druckentlastungsflächen und bieten Ihnen entsprechende Entlastungseinrichtungen an, z.B. Entlastungsventile oder Berstscheiben oder andere Explosionsschutzmaßnahmen wie Rückschlagklappen an.
Bauteile, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, sind nach der ATEX – Richtlinie mit der CE-Kennzeichnung zu versehen und müssen eine Konformitätserklärung beigefügt bekommen. Wir erstellen Ihnen die Risikoanalysen und weitere Dokumentation dafür und helfen Ihnen, sofern die Dokumente, je nach Explosionsgefahr, bei einer benannten Stelle eingereicht werden müssen oder Sie eine Baumusterprüfung für die Bauteile benötigen.
Geht eine Anlage mit explosionsgefährdeten Bereichen in Betrieb, muss sie vorher und danach in regelmäßigen Abständen wiederkehrend geprüft werden. Wie empfehlen die Prüfung durch den Sachverständigen der GTÜ Dirk Eger (Link zu sv-eger.de) und ermitteln für Sie die Prüffristen durch eine sicherheitstechnische Bewertung nach § 15 der Betriebssicherheitsverordnung.
Aber auch nach Austausch von sicherheitsrelevanten Teilen sind die Anlagen durch eine behördlich anerkannte befähigte Person zu prüfen, z.B. nach Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen dazu bestimmte Personen ausbilden lassen wollen, bieten wir Ihnen die Schulung zur befähigten Person für Ex-Anlagen an.
